Briefmarken Fischer

Versandhandel und
Auktionshaus 

25. Briefmarken Fischer Auktion

13. Juni 2019

 Spezialauktion Preussen Nummernstempel. Auflösung einer umfangreichen Spezialsammlung einschließlich guten "1900"-er Nummern, Puppen.

Sonderinformation

Kurzbedingungen

Die Versteigerung erfolgt im eigenem Namen auf eigene Rechnung. Die angebotene Ware ist differenzbesteuert laut §25a UStG. Für Kunden innerhalb der EU beträgt das Aufgeld 23,8 % inclusive MwSt, die nicht ausgewiesen wird. Für Kunden außerhalb der EU beträgt das Aufgeld 20 %. Zusätzlich 2 Euro Losgebühr und Versandkosten.

Geschäftsbedingungen für diese Auktion

Versteigerungsbedingungen

 

  1. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber, die unbenannt bleiben.
  2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung – unter Wahrung der Interessen der Einlieferer – Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
  3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Für die nach besten Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keinerlei Garantie im Rechtsinne übernommen. Bei Sammellose beziehen sich die dazu gemachten Angaben nicht auf eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit im kaufrechtlichen Sinne, so dass Reklamationen ausgeschlossen sind. Bei Einzellosen kann der Käufer, wenn er Unternehmer ist, den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer wird aber bei begründeten Beanstandungen, die ihm spätestens 3 Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden, innerhalb einer Frist von 12 Monaten seine Mängelansprüche gegen den Einlieferer geltend machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme erstattet er dem Käufer den Kaufpreis, einschl. Aufgeld; ein weitgehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen oder Zinsen, ist ausgeschlossen.
  4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
  5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber übertragen.
  6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Erwerber Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten und Gefahr.
  7. Die Versteigerung erfolgt im eigenem Namen auf eigene Rechnung. Die angebotene Ware ist differenzbesteuert laut §25a UStG. Für Kunden innerhalb der EU beträgt das Aufgeld 23,8 % inclusive MwSt, die nicht ausgewiesen wird. Für Kunden außerhalb der EU beträgt das Aufgeld 20 %. Zusätzlich 2 Euro Losgebühr und Versandkosten.
  8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen 6 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
  9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2% pro Monat als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, der Schadensersatz kann dabei so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen eventuellen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.
  10. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung.
  11. Schriftliche Kaufgebote werden streng interessewahrend ausgeführt. Best- oder Höchstgebote werden bis zum 5fachen Ausrufpreis mitgesteigert. „Gebots“-Lose werden zum Höchstgebot zugeschlagen und können nicht mit in eine eventuelle Kaufbegrenzung bzw. Gebotslimitierung einbezogen werden. Gebote auf „Gebot“-Lose werden nur in solchen Fällen davon unabhängig ausgeführt. Kunden, die während der Auktion telefonisch mitbieten möchten, müssen mindestens den Schätzpreis bieten und schriftlich vor der Auktion einen Auftrag zusenden. Im Falle einer Nichterreichbarkeit führt der Versteigerer den Auftrag zum Schätzpreis aus. Bei Telefongeboten übernimmt der Versteigerer keine Gewähr zum Zustandekommen der Verbindung.
  12. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebung, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichtserstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Firma Thomas Fischer und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Nürnberg. Es gilt das deutsche Recht. Das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird nicht angewandt.
Die Firma Thomas Fischer verwendet die vom Bundesverband der Deutschen Briefmarken- Versteigerer empfohlenen Versteigerungsbedingungen

25. Briefmarken Fischer Auktion

13. Juni 2019 19:00 CEST

Donnerstag 13.06.2019

Los von Los bis Anfangszeit CEST
1 791 19:00 CEST

Ergebnisse